Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

arbeitnehmererfinderrecht:erfindungsmeldung

finanzcheck24.de

Erfindungsmeldung

Der Arbeitnehmer, der eine Diensterfindung gemacht hat, ist verpflichtet, sie unverzüglich dem Arbeitgeber gesondert in Textform zu melden und hierbei kenntlich zu machen, daß es sich um die Meldung einer Erfindung handelt.1)

§ 5 (1) S. 1 ArbnErfG → Meldepflicht

1)
§ 5 ArbnErfG
arbeitnehmererfinderrecht/erfindungsmeldung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:25 von 127.0.0.1