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Dr. Martin Meggle-Freund

arbeitnehmererfinderrecht:antraege_auf_arrest_oder_einstweilige_verfuegung

finanzcheck24.de

Anträge auf Arrest oder einstweilige Verfügung

§ 37 (4) des Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) erklärt, dass für bestimmte Anträge kein Schiedsverfahren erforderlich ist.

§ 37 (4) ArbnErfG

Der vorherigen Anrufung der Schiedsstelle bedarf es ferner nicht für Anträge auf Anordnung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung.

siehe auch

§ 37 ArbnErfG → Voraussetzungen für die Erhebung der Klage
Regelt die Voraussetzungen, unter denen Rechte oder Rechtsverhältnisse im Wege der Klage geltend gemacht werden können.

arbeitnehmererfinderrecht/antraege_auf_arrest_oder_einstweilige_verfuegung.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/17 19:25 von mfreund