Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

arbeitnehmererfinderrecht:anspruch_aus_betrieblicher_uebung

finanzcheck24.de

Anspruch aus betrieblicher Übung

Ein Anspruch aus betrieblicher Übung entsteht, wenn der Arbeitgeber durch ein wiederholtes, gleichförmiges Verhalten bei den Arbeitnehmern den Eindruck erweckt, dass eine bestimmte Leistung oder Vergünstigung dauerhaft gewährt werden soll. Dies geschieht unabhängig davon, ob der Arbeitgeber diese Leistung ursprünglich freiwillig oder irrtümlich gewährt hat.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Anspruch aus betrieblicher Übung nur entstehen, wenn es an einer anderen kollektiv- oder individualrechtlichen Anspruchsgrundlage für die Gewährung der Vergünstigung fehlt.1)

Letzteres kann auch dann der Fall sein, wenn der Arbeitgeber eine Vergütung gewährt, die die tariflich vorgesehene Höhe übersteigt. Voraussetzung ist aber stets, dass das Verhalten des Arbeitgebers aus Sicht des Empfängers ausreichende Anhaltspunkte dafür bietet, der Arbeitgeber wolle Zahlungen erbringen, ohne hierzu bereits aus anderen Gründen verpflichtet zu sein.2)

siehe auch

Betriebliche Übung
Bezeichnet im Arbeitsrecht eine regelmäßig wiederholte Verhaltensweise des Arbeitgebers, aus der die Arbeitnehmer ableiten können, dass ihnen eine bestimmte Leistung oder Vergünstigung dauerhaft gewährt werden soll

1)
BGH, Urteil vom 12. November 2024 - X ZR 37/22 - Chemische Verbrauchsmaterialien; m.V.a. BAG, Urteil vom 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11, BAGE 141, 222 = NZA 2012, 1279 Rn. 62; Urteil vom 18. Februar 2014 - 3 AZR 568/12, Rn. 39
2)
BGH, Urteil vom 12. November 2024 - X ZR 37/22 - Chemische Verbrauchsmaterialien; m.V.a. BAG, Urteil vom 29. August 2012 - 10 AZR 571/11, NJW 2013, 187 Rn. 20
arbeitnehmererfinderrecht/anspruch_aus_betrieblicher_uebung.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/17 17:49 von mfreund