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Dr. Martin Meggle-Freund

arbeitnehmererfinderrecht:anspruch_auf_angemessene_verguetung

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Anspruch auf angemessene Vergütung

§ 9 (1) des Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) gibt dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf angemessene Vergütung, sobald die Diensterfindung in Anspruch genommen wird.

§ 9 (1) ArbnErfG

Der Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf angemessene Vergütung, sobald der Arbeitgeber die Diensterfindung in Anspruch genommen hat.

siehe auch

§ 9 ArbnErfG → Vergütung bei Inanspruchnahme
Regelt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Vergütung, sobald der Arbeitgeber die Diensterfindung in Anspruch genommen hat.

arbeitnehmererfinderrecht/anspruch_auf_angemessene_verguetung.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/18 08:15 von 127.0.0.1