Wettbewerbswidriges Verhalten ist ein Handeln im geschäftlichen Verkehr, das gegen die gesetzlichen Regelungen des fairen Wettbewerbs [→ Wettbewerbsrecht] verstößt, etwa durch Täuschung, Irreführung, unlautere Geschäftspraktiken oder den Missbrauch von Marktstellung, um sich unrechtmäßige Vorteile gegenüber Mitbewerbern zu verschaffen.
UWG → Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb und schützt Mitbewerber, Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen.