Das streitige Verfahren (auch kontradiktorisches Verfahren) ist ein gerichtliches Verfahren mit gegensätzlichen Anträgen der Parteien und streitiger Verhandlung. Das streitige Verfahren wird mit einem streitigem Urteil abgeschlossen.
Als streitige Verfahren (auch kontradiktorisches Verfahren) werden neben dem Zivilprozeß auch bezeichnet:
Im streitigen Verfahren herrscht der Beibringungsgrundsatz vor, wogegen das nicht streitige Verfahren durch den Untersuchungsgrundsatz bestimmt wird.
Das streitige Verfahren wird durch den Antragsgrundsatz bestimmt. D.h. die Beteiligten bzw. Parteien können, soweit es ihrem gemeinsamen Willen entspricht, das Verfahren beenden. In diesem Fall wird nur noch eine Kostenentscheidung getroffen.