Rechtssicherheit

Rechtssicherheit ist ein grundlegendes Prinzip des Rechtsstaats [Art. 20 GG → Gebot der Rechtssicherheit], das darauf abzielt, die Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit rechtlicher Entscheidungen zu gewährleisten.

siehe auch

Art. 20 GG → Gebot der Rechtssicherheit