Das Rechtsbeschwerdeverfahren [→ Rechtsbeschwerde] ist ein Rechtsmittel im Zivilprozessrecht, das gegen bestimmte Beschlüsse eingelegt werden kann. Die wesentlichen Regelungen über die Rechtsbeschwerde sind in den §§ 574 bis 577 der Zivilprozessordnung (ZPO) [Buch 3, Abschnitt 3, Titel 2 → Rechtsbeschwerde] enthalten.
§ 575 der Zivilprozessordnung (ZPO) behandelt die Anforderungen wie Fristen und Form für die Begründung der Rechtsbeschwerde.
§ 576 der Zivilprozessordnung (ZPO) legt die Gründe fest, auf denen die Rechtsbeschwerde basieren kann.
§ 577 der Zivilprozessordnung (ZPO) beschreibt das Prüfungsverfahren und die Entscheidungsfindung im Rahmen des Rechtsbeschwerdeverfahrens.
Im Rechtsbeschwerdeverfahren besteht Anwaltszwang (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO). Das gilt auch für eine in diesem Verfahren erhobene Anhörungsrüge (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 24. Mai 2023 - I ZB 18/23, juris Rn. 3 mwN).
ZPO, Buch 3, Abschnitt 3, Titel 2 → Rechtsbeschwerde
Rechtsmittel im deutschen Zivilprozessrecht, das gegen bestimmte Beschlüsse eingelegt werden kann, um deren Überprüfung durch eine höhere Instanz zu erwirken.