Die Gebühren [→ Gerichtsgebühren] richten sich nach dem Wert des Streitgegenstands [§ 2 ff ZPO → Streitwert], soweit nichts anderes bestimmt ist.
§ 3 (1) ZPO → Wertfestsetzung nach freiem Ermessen
§ 34 GKG → Wertgebühren
§ 3 (2) GKG → Kostenverzeichnis
§ 51 (1) GKG → Streitwert im gewerblichen Rechtsschutz
§ 2 ff ZPO → Streitwert