Die Geschäftsstelle eines Gerichts ist eine organisatorische Einheit, die die Verwaltung und Unterstützung der richterlichen Tätigkeit sicherstellt. Sie übernimmt vor allem administrative und organisatorische Aufgaben im Rahmen des Gerichtsverfahrens.
§ 706 ZPO → Rechtskraft- und Notfristzeugnis
Regelt die Ausstellung von Rechtskraft- und Notfristzeugnissen durch die Geschäftsstellen der Gerichte.