Freibeweis

Der Freibeweis findet bei Prüfung der Sachurteilsvoraussetzungen Anwendung und ist ein formloses Beweisverfahren. Das Gericht ist nicht an bestimmte gesetzliche Formen der Beweisaufnahme gebunden und kann selbst bestimmen, welche Beweismittel es akzeptiert (z.B. auch eine eidesstattliche Versicherung).

siehe auch