Im Verfahrensrecht sind Fakten die objektiven, nachweisbaren Umstände und Ereignisse [→ Beweis] eines Falles, die als Grundlage für die rechtliche Beurteilung und Entscheidungsfindung dienen.
→ Rechtsfall
Eine Situation, in der zwei oder mehr Parteien über eine Rechtsfrage oder einen Sachverhalt unterschiedlicher Meinung sind und ihre jeweiligen Ansprüche oder Rechte durchsetzen wollen.