Entscheidungsfindung

Das Verfahrensrecht [ZPO → Zivilprozessordnung] bezeichnet die Gesamtheit aller Rechtsnormen, die eine verbindliche staatliche Entscheidungsfindung betreffen.

Gerichte handeln nach festgelegten rechtlichen Verfahren [→ Verfahrensrecht und sind unabhängig in ihrer Entscheidungsfindung.

siehe auch

Entscheidung