Entscheidung über die einstweilige Verfügung

§ 937 (2) ZPO → Entscheidung über die einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung

Bestehen nach dem Wortlaut des Verbotstenors einer einstweiligen Verfügung Unklarheiten, bedarf es einer objektiven Auslegung anhand der Antragsschrift und der ihr beigefügten Anlagen.1)

siehe auch

einstweilige Verfügung

1)
BGH, Urteil vom 30. Juli 2015 - I ZR 250/12 - Piadina-Rückruf