Elektronischer Rechtsverkehr

Der elektronische Rechtsverkehr ermöglicht die digitale Kommunikation zwischen Gerichten, Anwälten, Behörden und Bürgern. Durch gesetzliche Vorgaben, wie das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (ERV-Gesetz) und die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr (ERVV), wird die Nutzung digitaler Kommunikationswege festgelegt. Die Einführung von besonderen elektronischen Postfächern (z.B. beA für Anwälte [→ Besonderes elektronisches Anwaltspostfach], BeBPo für Behörden [→ Besonderes elektronisches Behördenpostfach]) spielt hierbei eine zentrale Rolle. Diese Postfächer ermöglichen die sichere, verschlüsselte und rechtsverbindliche Übermittlung von Dokumenten.

Elektronisch eingereichte Schriftsätze [→ Elektronische Signatur] müssen digital signiert werden, um sicherzustellen, dass sie rechtlich verbindlich sind und nicht manipuliert werden können.

beA → Besonderes elektronisches Anwaltspostfach
Dient Rechtsanwälten für eine sichere elektronische Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und anderen Akteuren des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV).

BeBPo → Besonderes elektronisches Behördenpostfach
Sicheres, elektronisches Kommunikationsmittel für Behörden in Deutschland.

EGVP → Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach
Software, mit der teilnehmende Gerichte und Behörden mit ihren professionellen Kommunikationspartnern in einer gesicherten Umgebung Nachrichten im OSCI-Format austauschen können.

§ 130a ZPO → Elektronisches Dokument
Regelt die Anforderungen und Bedingungen für das Einreichen von elektronischen Dokumenten bei Gericht und schafft die rechtliche Grundlage für deren technische Ausgestaltung und Bearbeitung.

§ 130b ZPO → Gerichtliches elektronisches Dokument
Ein elektronisches Dokument, das von einem Gericht erstellt wird, muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.

§ 130d ZPO → Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden
Ein elektronisches Dokument, das von einem Gericht erstellt wird, muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.

Fehlfunktion technischer Einrichtungen in der Anwaltskanzlei

Telefax
Email
Fehlfunktion technischer Einrichtungen in der Anwaltskanzlei
Elektronische Signatur

Die Digitalpolitik der Europäischen Union hat die übergreifende Aufgabe, Europa für das digitale Zeitalter zu rüsten, während sie europäische Werte und Interessen wahrt.

siehe auch

Digitalisierung der Justiz
Erfolgt durch eine Vielzahl von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Arbeitsprozesse der Justiz zu modernisieren, effizienter zu gestalten und den Zugang zu Gerichten zu erleichtern.