Der elektronische Rechtsverkehr ermöglicht die digitale Kommunikation zwischen Gerichten, Anwälten, Behörden und Bürgern. Durch gesetzliche Vorgaben, wie das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (ERV-Gesetz) und die Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr (ERVV), wird die Nutzung digitaler Kommunikationswege festgelegt. Die Einführung von besonderen elektronischen Postfächern (z.B. beA für Anwälte [→ Besonderes elektronisches Anwaltspostfach], BeBPo für Behörden [→ Besonderes elektronisches Behördenpostfach]) spielt hierbei eine zentrale Rolle. Diese Postfächer ermöglichen die sichere, verschlüsselte und rechtsverbindliche Übermittlung von Dokumenten.
Elektronisch eingereichte Schriftsätze [→ Elektronische Signatur] müssen digital signiert werden, um sicherzustellen, dass sie rechtlich verbindlich sind und nicht manipuliert werden können.
beA → Besonderes elektronisches Anwaltspostfach
Dient Rechtsanwälten für eine sichere elektronische Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und anderen Akteuren des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV).
BeBPo → Besonderes elektronisches Behördenpostfach
Sicheres, elektronisches Kommunikationsmittel für Behörden in Deutschland.
EGVP → Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach
Software, mit der teilnehmende Gerichte und Behörden mit ihren professionellen Kommunikationspartnern in einer gesicherten Umgebung Nachrichten im OSCI-Format austauschen können.
§ 130a ZPO → Elektronisches Dokument
Regelt die Anforderungen und Bedingungen für das Einreichen von elektronischen Dokumenten bei Gericht und schafft die rechtliche Grundlage für deren technische Ausgestaltung und Bearbeitung.
§ 130b ZPO → Gerichtliches elektronisches Dokument
Ein elektronisches Dokument, das von einem Gericht erstellt wird, muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
§ 130d ZPO → Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden
Ein elektronisches Dokument, das von einem Gericht erstellt wird, muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
→ Fehlfunktion technischer Einrichtungen in der Anwaltskanzlei
→ Telefax
→ Email
→ Fehlfunktion technischer Einrichtungen in der Anwaltskanzlei
→ Elektronische Signatur
Die Digitalpolitik der Europäischen Union hat die übergreifende Aufgabe, Europa für das digitale Zeitalter zu rüsten, während sie europäische Werte und Interessen wahrt.
→ Digitalisierung der Justiz
Erfolgt durch eine Vielzahl von Maßnahmen, die darauf abzielen, die Arbeitsprozesse der Justiz zu modernisieren, effizienter zu gestalten und den Zugang zu Gerichten zu erleichtern.