In der dritten Instanz (Revision) wird in der Regel nur geprüft, ob das Recht korrekt angewendet wurde [→ Rechtsanwendung], ohne erneute Sachverhaltsermittlung.
→ Gerichtlicher Instanzenzug
Beschreibt die hierarchische Struktur des Rechtssystems, in der gerichtliche Entscheidungen in mehreren Stufen überprüft werden können