Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) dient Rechtsanwälten für eine sichere elektronische Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und anderen Akteuren des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV).
Für die anwaltlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Übermittlung von fristgebundenen Schriftsätzen im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs per beA gilt nichts wesentlich anderes als bei Übersendung von Schriftsätzen per Telefax.1)
→ Elektronischer Rechtsverkehr
Ermöglicht die digitale Kommunikation zwischen Gerichten, Anwälten, Behörden und Bürgern.