Zuweisung eines zusätzlichen technisch qualifizierten Richters

Artikel 8 (5) des Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht regelt die Zuweisung eines zusätzlichen technisch qualifizierten Richters auf Antrag einer Partei oder auf Initiative des Spruchkörpers.

siehe auch

Artikel 8 → Zusammensetzung der Spruchkörper des Gerichts erster Instanz
Regelt die Zusammensetzung der Spruchkörper des Gerichts erster Instanz, einschließlich der multinationalen Zusammensetzung und der Zuweisung von Richtern aus dem Richterpool.