Widerklage auf Nichtigerklärung in der Klageerwiderung

Regel 12.2 EPGVO regelt, dass die Klageerwiderung eine Widerklage auf Nichtigerklärung umfassen kann:

Regel 12.2 EPGVO

Die Klageerwiderung kann eine Widerklage auf Nichtigerklärung umfassen [Regel 25.1].

siehe auch

Regel 12 → Austausch von Schriftsätzen (Verletzungsklage)
Legt fest, dass das schriftliche Verfahren die Einreichung einer Klageschrift, Klageerwiderung, Replik und Duplik umfasst.