Das „Übereinkommen“ bezieht sich auf das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht, das am 19. Februar 2013 unterzeichnet wurde. Dieses internationale Abkommen bildet die Grundlage für die Schaffung des Einheitlichen Patentgerichts, das in der Europäischen Union operiert. Ziel des Abkommens ist es, ein einheitliches und zentralisiertes Gerichtssystem [→ Einheitspatentsystem] für die Durchsetzung und Anfechtung europäischer Patente einzuführen und damit die Rechtsdurchsetzung in Patentangelegenheiten in den EU-Mitgliedstaaten zu harmonisieren.
EPGÜ → Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht
Internationales Abkommen, das die Schaffung eines zentralen Gerichts für Patentstreitigkeiten in Europa vorsieht und die einheitliche Durchsetzung von Patenten in den teilnehmenden EU-Staaten ermöglicht.