Artikel 19 des Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) regelt die Einrichtung eines Schulungsrahmens für Richter, um den Sachverstand im Bereich der Patentstreitigkeiten zu verbessern und geografisch breit zu streuen.
Artikel 19 (1) → Einrichtung des Schulungsrahmens in Budapest
Um den verfügbaren Sachverstand auf dem Gebiet der Patentstreitigkeiten zu verbessern und zu vermehren, wird ein Schulungsrahmen für Richter geschaffen, der im Einzelnen in der Satzung festgelegt wird. Die Einrichtung für diesen Schulungsrahmen befindet sich in Budapest.
Artikel 19 (2) → Schwerpunkte des Schulungsrahmens
Der Schulungsrahmen weist insbesondere Schwerpunkte wie Praktika, Sprachverbesserung, technische Aspekte des Patentrechts, Zivilverfahrensrecht und Vorbereitung von Bewerbern für Richterstellen auf.
Artikel 19 (3) → Kontinuierliche Schulung und regelmäßige Sitzungen
Der Schulungsrahmen leistet eine kontinuierliche Schulung durch regelmäßige Sitzungen aller Richter, um Entwicklungen im Patentrecht zu erörtern und die Einheitlichkeit der Rechtsprechung zu gewährleisten.
EPGÜ, Teil 1, Kapitel III → Richter des Gerichts
Legt die Qualifikationsanforderungen an die Richter des Gerichts fest, regelt das Ernennungsverfahren, betont die richterliche Unabhängigkeit, sieht die Einrichtung eines Richterpools zur fallbezogenen Zuweisung vor und schafft einen Schulungsrahmen zur kontinuierlichen Weiterbildung der Richter.