Kosten

Regel 98 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) behandelt die Kostenregelung für Klagen gemäß Regel 85 oder Regel 97.

Regel 98 EPGVO

Die Parteien tragen bei allen Klagen gemäß Regel 85 oder Regel 97 ihre eigenen Kosten.

siehe auch

EPGVO, Teil 1, Kapitel 1, Abschnitt 6 → Klagen gegen Entscheidungen des Europäischen Patentamts in Ausführung der Aufgaben gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2012
Behandelt die Einreichung und den Ablauf von Klagen gegen Entscheidungen des Europäischen Patentamts.