Teil 1, Abschnitt 2 der EPGVO [→ Klage auf Nichtigerklärung] behandelt die Einreichung und den Ablauf einer Klage auf Nichtigerklärung eines Patents. Es werden die Anforderungen an die Klageschrift, die Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage, die Widerklage und die Erwiderung auf die Widerklage beschrieben. Zudem werden die Gebühren, die Prüfung der Formerfordernisse und der Abschluss des schriftlichen Verfahrens festgelegt.
Regel 42 → Klage gegen den Patentinhaber
Bestimmt, dass jede Klage auf Nichtigerklärung eines Patents gegen den Inhaber des Patents zu richten ist und beschreibt die Anforderungen an die Klageschrift.
Regel 43 → Austausch von Schriftsätzen (Klage auf Nichtigerklärung)
Legt fest, dass das schriftliche Verfahren die Einreichung einer Klage auf Nichtigerklärung, einer Erwiderung auf die Nichtigkeitsklage, einer Replik und einer Duplik umfasst.
EPGVO, Teil 1, Abschnitt 2 → Klage auf Nichtigerklärung
Behandelt die Einreichung und den Ablauf einer Klage auf Nichtigerklärung eines Patents.