Kläger

Regel 12.1(a) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die Einreichung der Klageschrift durch den Kläger.

Regel 12.1(c) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die optionale Einreichung der Replik auf die Klageerwiderung durch den Kläger.