Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Das Einheitliche Patentgericht hat den europarechtlich begründeten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stets zu beachten (Art. 20 → Vorrang und Achtung des Unionsrechts, 42 EPGÜ → Verhältnismäßigkeit und Fairness).1)

Ein Element der Verhältnismäßigkeit ist die Erforderlichkeit.2)

1) , 2)
EPG, Lokalkammer München, Beschl. v. 19. Februar 2025 – UPC_CFI_156/2024