Grundsatz der Verfahrensökonomie

Der Berichterstatter hat den Grundsatz der Verfahrensökonomie nicht nur in Bezug auf die Parteien, sondern als Stellvertreter auch für den Spruchkörper insgesamt im Blick zu behalten.1)

siehe auch

Präambel.7 → Effizienz des Verfahrens
Regelt die Durchführung des Verfahrens, um eine zeitnahe mündliche Verhandlung in der ersten Instanz zu ermöglichen.

1)
EPG, Lokalkammer Hamburg, Beschl. v. 30. Dezember 2024 – UPC_CFI_173/2024 und 424/2024