Geltungsbereich dieses Abschnitts

Regel 273 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) legt fest, dass dieser Abschnitt auf die Zustellung einer Klageschrift außerhalb der Vertragsmitgliedstaaten Anwendung findet.

Regel 273 EPGVO → Geltungsbereich dieses Abschnitts
Legt fest, dass dieser Abschnitt auf die Zustellung einer Klageschrift außerhalb der Vertragsmitgliedstaaten Anwendung findet.

siehe auch

EPGVO → Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.