Feststellung der Nichtverletzung

Regel 61 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die Bedingungen und den Prozess zur Feststellung, dass eine konkrete oder beabsichtigte Handlung keine Patentverletzung darstellt.

Regel 61.1 EPGVO → Bedingungen für die Feststellung
Beschreibt die Bedingungen, unter denen das Gericht feststellen kann, dass eine Handlung keine Patentverletzung darstellt.

Regel 61.2 EPGVO → Gegen wen die Feststellungsklage zu richten ist
Erläutert, gegen wen die Feststellungsklage zu richten ist.

Regel 61.3 EPGVO → Ersetzung des eingetragenen Inhabers
Regelt die Ersetzung des eingetragenen Inhabers durch den Regel-8.5-Inhaber.

siehe auch

EPGVO, Teil 1, Abschnitt 3 → Klage auf Feststellung der Nichtverletzung
Behandelt die Einreichung und den Ablauf einer Klage auf Feststellung der Nichtverletzung eines Patents.