Regel 61 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die Bedingungen und den Prozess zur Feststellung, dass eine konkrete oder beabsichtigte Handlung keine Patentverletzung darstellt.
Regel 61.1 EPGVO → Bedingungen für die Feststellung
Beschreibt die Bedingungen, unter denen das Gericht feststellen kann, dass eine Handlung keine Patentverletzung darstellt.
Regel 61.2 EPGVO → Gegen wen die Feststellungsklage zu richten ist
Erläutert, gegen wen die Feststellungsklage zu richten ist.
Regel 61.3 EPGVO → Ersetzung des eingetragenen Inhabers
Regelt die Ersetzung des eingetragenen Inhabers durch den Regel-8.5-Inhaber.
EPGVO, Teil 1, Abschnitt 3 → Klage auf Feststellung der Nichtverletzung
Behandelt die Einreichung und den Ablauf einer Klage auf Feststellung der Nichtverletzung eines Patents.