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Dr. Martin Meggle-Freund

upc:gegen_wen_die_feststellungsklage_zu_richten_ist

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Gegen wen die Feststellungsklage zu richten ist

Regel 61.2 EPGVO erläutert, gegen wen die Feststellungsklage zu richten ist.

Regel 61.2 EPGVO

Die Feststellungsklage ist gegen den Inhaber des Patents oder gegen den Lizenznehmer zu richten, der eine Verletzung geltend gemacht oder eine Bestätigung gemäß Absatz 1(b) nicht erteilt bzw. verweigert hat.

siehe auch

Regel 61 → Feststellung der Nichtverletzung
Beschreibt die Bedingungen und den Prozess zur Feststellung, dass eine konkrete oder beabsichtigte Handlung keine Patentverletzung darstellt.

upc/gegen_wen_die_feststellungsklage_zu_richten_ist.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/16 09:23 von mfreund