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Regel 61.2 EPGVO erläutert, gegen wen die Feststellungsklage zu richten ist.
Die Feststellungsklage ist gegen den Inhaber des Patents oder gegen den Lizenznehmer zu richten, der eine Verletzung geltend gemacht oder eine Bestätigung gemäß Absatz 1(b) nicht erteilt bzw. verweigert hat.
Regel 61 → Feststellung der Nichtverletzung
Beschreibt die Bedingungen und den Prozess zur Feststellung, dass eine konkrete oder beabsichtigte Handlung keine Patentverletzung darstellt.
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