Regel 17 der Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz regelt die Veröffentlichung von Informationen im Europäischen Patentblatt und Amtsblatt des Europäischen Patentamts im Zusammenhang mit dem einheitlichen Patentschutz.
Regel 17 (1) → Europäisches Patentblatt
Das Europäische Patentblatt enthält als gesonderten Teil die Angaben, deren Veröffentlichung diese Durchführungsordnung vorschreibt.
Regel 17 (2) → Amtsblatt des Europäischen Patentamts
Das Amtsblatt des Europäischen Patentamts enthält Bekanntmachungen und Mitteilungen im Zusammenhang mit dem einheitlichen Patentschutz.
DOEPS → Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz
Regelt die Umsetzung und Verwaltung des einheitlichen Patentsystems.