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Regel 17 (2) der Durchführungsordnung zum einheitlichen Patentschutz (DOEPS) regelt, dass das Amtsblatt des Europäischen Patentamts allgemeine Bekanntmachungen und Mitteilungen zum einheitlichen Patentschutz enthält.
Das in Artikel 129 b) EPÜ genannte Amtsblatt enthält als gesonderten Teil allgemeine Bekanntmachungen und Mitteilungen des Vorsitzenden des Engeren Ausschusses des Verwaltungsrats oder des Präsidenten des Europäischen Patentamts sowie sonstige die Anwendung des einheitlichen Patentschutzes betreffende Veröffentlichungen.
Regel 17 DOEPS → Europäisches Patentblatt und Amtsblatt des Europäischen Patentamts
Regelt die Bekanntmachungen und Mitteilungen im Amtsblatt des Europäischen Patentamts im Zusammenhang mit dem einheitlichen Patentschutz.
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