Das Einheitspatent, offiziell als Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung bezeichnet, ermöglicht es Patentanmeldern, mit einer einzigen Patentanmeldung bei dem Europäischen Patentamt (EPA) einen einheitlichen Schutz in den teilnehmenden Ländern zu erlangen. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, ein europäisches Patent nach dessen Erteilung in jedem einzelnen Land zu validieren, was die Kosten und den Verwaltungsaufwand reduziert.
Artikel 2 c) Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 → Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung