Auswirkungen von Gerichtsferien auf den Lauf von Fristen

Regel 300.8 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) erläutert die Auswirkungen von Gerichtsferien auf den Lauf von Fristen.

Regel 300.8 EPGVO

Der Lauf einer Frist wird durch die Gerichtsferien nicht gehemmt.

siehe auch

Regel 300 EPGVO → Berechnung von Fristen
Behandelt die Berechnung von Fristen für Verfahrenshandlungen.