Änderung des Patents

Regel 30.2 EPGVO [→ Zulassung späterer Anträge] beschreibt die Bedingungen für die Zulassung späterer Anträge auf Änderung des Patents.

Die Rücknahme der Nichtigkeitswiderklage hat die Wirkung, dass die Anträge auf Änderung des Patents gegenstandslos werden.1)

1)
EPG, Berufungsgericht, Beschl. v. 15. Januar 2025 – UPC_CoA_629/2024, UPC_CoA_631/2024, UPC_CoA_632/2024