Das Strafrecht ist ein Teilbereich des öffentlichen Rechts, der die Rechtsnormen und Prinzipien umfasst, die das menschliche Verhalten regeln und bestimmte Handlungen verbieten, deren Verletzung staatliche Sanktionen nach sich zieht. Es hat die Aufgabe, die Rechtsgüter (wie Leben, Gesundheit, Eigentum und öffentliche Ordnung) zu schützen und das gesellschaftliche Zusammenleben zu sichern, indem es Verhaltensweisen bestimmt, die als strafbar gelten, und entsprechende Strafen festlegt.
Die Sicherung des Rechtsfriedens durch Strafrecht ist seit jeher eine wichtige Aufgabe staatlicher Gewalt. Die Aufklärung von Straftaten, die Ermittlung des Täters, die Feststellung seiner Schuld und seine Bestrafung wie auch der Freispruch des Unschuldigen sind die wesentlichen Aufgaben der Strafrechtspflege, die zum Schutz der Bürger den staatlichen Strafanspruch in einem justizförmigen und auf die Ermittlung der Wahrheit ausgerichteten Verfahren in gleichförmiger Weise durchsetzen soll. Die Schaffung von Strafnormen und deren Anwendung in einem rechtsstaatlichen Verfahren sind Verfassungsaufgaben1). Der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten kommt daher nach dem Grundgesetz eine hohe Bedeutung zu2).3)
Das Strafgesetzbuch (StGB) ist das zentrale Gesetzbuch in Deutschland, das die strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen definiert, die als Straftaten gelten, und die entsprechenden Strafandrohungen für diese Rechtsverstöße festlegt.
→ Strafrechtspflege
→ Strafe
→ Schuld
→ Schuldprinzip
→ Täter
→ Mittäter
→ Öffentliches Recht
Bildet neben dem Privatrecht eine der beiden Hauptkategorien des Rechts. Es regelt die Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern oder anderen öffentlichen Akteuren