Artikel 7 des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Anforderungen an Zeichnungen in internationalen Anmeldungen.
Artikel 7 (1) PCT → Erforderlichkeit von Zeichnungen
Erläutert, wann Zeichnungen für das Verständnis der Erfindung notwendig sind.
Artikel 7 (2) PCT → Optionale Zeichnungen und Anforderungen der Bestimmungsämter
Beschreibt die Bedingungen, unter denen Zeichnungen optional sind und wann Bestimmungsämter deren Nachreichung verlangen können.
Regel 7 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) legt die Anforderungen an die Zeichnungen fest, die der internationalen Anmeldung beigefügt werden können.
Regel 7.1 PCT → Flußdiagramme und Diagramme
Definiert, dass Flussdiagramme und Diagramme als Zeichnungen gelten.
Regel 7.2 PCT → Frist
Regelt die Frist für die Einreichung von Zeichnungen oder zusätzlichen Zeichnungen.
PCT, Kapitel I → Internationale Anmeldung und internationale Recherche
Regelt die Einreichung und Bearbeitung internationaler Anmeldungen für den Schutz von Erfindungen, einschließlich der internationalen Recherche und der Zusammenarbeit der Vertragsstaaten.
PCT, Teil B → Regeln zu Kapitel I des Vertrags
Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zeichnungen.