Regel 49ter der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Wirkung der Wiederherstellung des Prioritätsrechts durch das Anmeldeamt und die Wiederherstellung durch das Bestimmungsamt.
Regel 49ter.1 PCT → Wirkung der Wiederherstellung des Prioritätsrechts durch das Anmeldeamt
Regelt die Wirkung der Wiederherstellung des Prioritätsrechts durch das Anmeldeamt.
Regel 49ter.2 PCT → Wiederherstellung des Prioritätsrechts durch das Bestimmungsamt
Beschreibt die Wiederherstellung des Prioritätsrechts durch das Bestimmungsamt.
PCT, Teil B → Regeln zu Kapitel I des Vertrags
Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.