Vorbereitung von Revisionskonferenzen

Artikel 55 (7) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Vorbereitung von Revisionskonferenzen durch das Internationale Büro.

Artikel 55 (7a) PCT → Vorbereitung in Zusammenarbeit mit dem Exekutivausschuss
Beschreibt die Vorbereitung der Revisionskonferenzen in Zusammenarbeit mit dem Exekutivausschuss.

Artikel 55 (7b) PCT → Konsultation von Organisationen
Regelt die Konsultation von zwischenstaatlichen und internationalen nichtstaatlichen Organisationen.

Artikel 55 (7c) PCT → Teilnahme an Beratungen
Beschreibt die Teilnahme des Generaldirektors und des Personals an den Beratungen der Revisionskonferenzen.

siehe auch

Artikel 55 PCT → Das Internationale Büro
Beschreibt die Aufgaben des Internationalen Büros im Rahmen des Verbands.