Artikel 55 (7) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Vorbereitung von Revisionskonferenzen durch das Internationale Büro.
Artikel 55 (7a) PCT → Vorbereitung in Zusammenarbeit mit dem Exekutivausschuss
Beschreibt die Vorbereitung der Revisionskonferenzen in Zusammenarbeit mit dem Exekutivausschuss.
Artikel 55 (7b) PCT → Konsultation von Organisationen
Regelt die Konsultation von zwischenstaatlichen und internationalen nichtstaatlichen Organisationen.
Artikel 55 (7c) PCT → Teilnahme an Beratungen
Beschreibt die Teilnahme des Generaldirektors und des Personals an den Beratungen der Revisionskonferenzen.
Artikel 55 PCT → Das Internationale Büro
Beschreibt die Aufgaben des Internationalen Büros im Rahmen des Verbands.