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Artikel 55 (7b) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Konsultation von zwischenstaatlichen und internationalen nichtstaatlichen Organisationen.
Das Internationale Büro kann bei der Vorbereitung der Revisionskonferenzen zwischenstaatliche sowie internationale nichtstaatliche Organisationen konsultieren.
Artikel 55 (7) PCT → Vorbereitung von Revisionskonferenzen
Beschreibt die Vorbereitung von Revisionskonferenzen durch das Internationale Büro.
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