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Artikel 55 (7c) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Teilnahme des Generaldirektors und des Personals an den Beratungen der Revisionskonferenzen.
Der Generaldirektor und die von ihm bestimmten Personen nehmen ohne Stimmrecht an den Beratungen der Revisionskonferenzen teil.
Artikel 55 (7) PCT → Vorbereitung von Revisionskonferenzen
Beschreibt die Vorbereitung von Revisionskonferenzen durch das Internationale Büro.
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