Umfang der Verwaltungsvorschriften

Regel 89.1 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt den Umfang der Verwaltungsvorschriften.

Regel 89.1(a) PCT → Bestimmungen der Verwaltungsvorschriften
Beschreibt die Bestimmungen, die in den Verwaltungsvorschriften enthalten sind.

Regel 89.1(b) PCT → Widerspruchsfreiheit der Verwaltungsvorschriften
Regelt die Widerspruchsfreiheit der Verwaltungsvorschriften zu anderen Bestimmungen.

siehe auch

Regel 89 PCT → Verwaltungsvorschriften
Regelt den Umfang, die Entstehung und den Erlass von Verwaltungsvorschriften.