Regel 44 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Übermittlung des internationalen Recherchenberichts, des schriftlichen Bescheids und weiterer Unterlagen.
Regel 44.1 PCT → Kopien des Berichts oder der Erklärung und des schriftlichen Bescheids
Beschreibt die Übermittlung von Kopien des internationalen Recherchenberichts oder der Erklärung und des schriftlichen Bescheids.
Regel 44.2 PCT → Bezeichnung oder Zusammenfassung
Regelt die Feststellung der Bezeichnung und Zusammenfassung im internationalen Recherchenbericht.
Regel 44.3 PCT → Kopien angegebener Unterlagen
Beschreibt die Bereitstellung von Kopien angegebener Unterlagen und die Erstattung der Kosten.
PCT, Teil B → Regeln zu Kapitel I des Vertrags
Behandelt die Anforderungen an die internationale Patentanmeldung, einschließlich der Form und des Inhalts der Zusammenfassung.