Tagungen der Versammlung

Artikel 53 (11) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Einberufung und Durchführung von Tagungen der Versammlung.

Artikel 53 (11a) PCT → Ordentliche Tagungen
Beschreibt die Einberufung und Durchführung ordentlicher Tagungen der Versammlung.

Artikel 53 (11b) PCT → Außerordentliche Tagungen
Regelt die Einberufung und Durchführung außerordentlicher Tagungen der Versammlung.

siehe auch

Artikel 53 PCT → Versammlung
Beschreibt die Zusammensetzung und Aufgaben der Versammlung des Verbands.