Regel 82 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Behandlung von Verzögerungen oder Verlusten bei der Postzustellung.
Regel 82.1(a) PCT → Beweis der rechtzeitigen Aufgabe bei der Post
Beschreibt die Anforderungen an den Beweis der rechtzeitigen Aufgabe eines Schriftstücks bei der Post.
Regel 82.1(b) PCT → Entschuldigung der Verzögerung oder des Verlusts
Regelt die Entschuldigung von Verzögerungen oder Verlusten bei der Postzustellung.
Regel 82.1(c) PCT → Nachweisfristen bei Verzögerung oder Verlust
Beschreibt die Fristen für den Nachweis bei Verzögerung oder Verlust eines Schriftstücks.
Regel 82.1(d) PCT → Verwendung anderer Übermittlungsdienste
Regelt die Anwendung der Bestimmungen auf andere Übermittlungsdienste als die Post.
Regel 82.1(e) PCT → Verfahren bei nicht angegebenen Übermittlungsdiensten
Beschreibt das Verfahren, wenn der benutzte Übermittlungsdienst nicht angegeben ist.
PCT, Teil D → Regeln zu Kapitel III des Vertrags
Behandelt die Zeitrechnung und die Berechnung von Fristen im Rahmen des PCT-Verfahrens.