Fristen

Artikel 47 des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Berechnung und Änderung von Fristen im Vertrag.

Artikel 47 (1) PCT → Berechnung der Fristen
Beschreibt, dass die Einzelheiten für die Berechnung der Fristen in der Ausführungsordnung festgelegt sind.

Artikel 47 (2) PCT → Änderung der Fristen
Erläutert, dass die Fristen durch einen Beschluss der Vertragsstaaten geändert werden können und beschreibt das Verfahren dafür.

siehe auch

PCT, Kapitel III → Gemeinsame Bestimmungen
Bestimmungen, die für alle internationalen Anmeldungen und Verfahren gelten, einschließlich der Möglichkeit, bestimmte Schutzrechtsarten zu beantragen und die Beziehungen zu regionalen Patentverträgen.