Form der Änderungen

Regel 66.8 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt die Form der Änderungen.

Regel 66.8(a) PCT → Einreichung von Ersatzblättern
Beschreibt die Anforderungen an die Einreichung von Ersatzblättern bei Änderungen.

Regel 66.8(b) PCT → Streichung und geringfügige Änderungen
Regelt die Handhabung von Streichungen und geringfügigen Änderungen.

Regel 66.8(c) PCT → Änderung der Ansprüche
Beschreibt die Anforderungen an die Änderung der Ansprüche.

siehe auch

Regel 66 PCT → Verfahren vor der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde
Beschreibt das Verfahren vor der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde.