Erlass und Inkrafttreten der Verwaltungsvorschriften

Regel 89.3 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) beschreibt den Erlass und das Inkrafttreten der Verwaltungsvorschriften.

Regel 89.3(a) PCT → Bekanntmachung im Blatt
Beschreibt die Bekanntmachung der Verwaltungsvorschriften im Blatt.

Regel 89.3(b) PCT → Zeitpunkt des Inkrafttretens
Regelt den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verwaltungsvorschriften.

siehe auch

Regel 89 PCT → Verwaltungsvorschriften
Regelt den Umfang, die Entstehung und den Erlass von Verwaltungsvorschriften.