Entstehung der Verwaltungsvorschriften

Regel 89.2 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Entstehung der Verwaltungsvorschriften.

Regel 89.2(a) PCT → Ausarbeitung und Erlass durch den Generaldirektor
Beschreibt die Ausarbeitung und den Erlass der Verwaltungsvorschriften durch den Generaldirektor.

Regel 89.2(b) PCT → Änderung der Verwaltungsvorschriften
Regelt die Änderung der Verwaltungsvorschriften durch den Generaldirektor.

Regel 89.2(c) PCT → Aufforderung zur Änderung durch die Versammlung
Beschreibt die Möglichkeit der Aufforderung zur Änderung durch die Versammlung.

siehe auch

Regel 89 PCT → Verwaltungsvorschriften
Regelt den Umfang, die Entstehung und den Erlass von Verwaltungsvorschriften.