Beschlussfassung über Änderungen

Artikel 61 (2) des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt, wie Änderungen durch die Versammlung beschlossen werden.

Artikel 61 (2)(a) PCT → Beschluss der Versammlung
Beschreibt, dass Änderungen durch die Versammlung beschlossen werden.

Artikel 61 (2)(b) PCT → Erforderliche Stimmenmehrheit
Regelt die erforderliche Stimmenmehrheit für den Beschluss.

siehe auch

Artikel 61 PCT → Änderung einzelner Bestimmungen des Vertrags
Beschreibt das Verfahren zur Änderung bestimmter Vertragsbestimmungen.