Regel 26ter.2 der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT) regelt die Behandlung von Erklärungen durch das Anmeldeamt oder das Internationale Büro.
Regel 26ter.2a PCT → Aufforderung zur Berichtigung von Erklärungen
Regelt die Aufforderung zur Berichtigung von Erklärungen, die nicht dem vorgeschriebenen Wortlaut entsprechen.
Regel 26ter.2b PCT → Verfahren bei verspäteter Berichtigung
Regelt das Verfahren, wenn eine Berichtigung nach Ablauf der Frist eingeht.
Regel 26ter PCT → Berichtigung oder Hinzufügung von Erklärungen nach Regel 4.17
Regelt die Berichtigung oder Hinzufügung von Erklärungen nach Regel 4.17.